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   OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93 (https://dejure.org/1993,10381)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.03.1993 - 2 M 10/93 (https://dejure.org/1993,10381)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. März 1993 - 2 M 10/93 (https://dejure.org/1993,10381)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 6 B 158/92
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93
 
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  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93
    Auch das Verwaltungsgericht geht entsprechend seinen Ausführungen im Beschluß vom 15. Dezember 1992 offensichtlich weiterhin davon aus, daß ein "dem kommunalen Satzungsgeber zurechenbarer struktureller Mangel in dem die Zweitwohnungssteuer betreffenden Erhebungsverfahren" nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -, BB 1991, Seite 1 ff.).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93
    Allerdings könnten auswärtige Inhaber von Zweitwohnungen aus dieser objektiven Rechtsverletzung wegen des entgegenstehenden Grundsatzes "Keine Gleichheit im Unrecht" keine subjektiven Rechte für sich herleiten und im Klagewege mit Erfolg gegen ihre Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1969 - VIII C 104.69 -, BVerwGE 34, 278/283; Maunz-Dürig, Grundgesetz, Komm., Stand: 1991, Art. 3 Rdnr. 185; Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, Komm., 3. Aufl., Art. 3 Rdnr. 184; Münch-Kunig-Gubelt, Grundgesetz-Kommentar, Bd. 1, 4. Aufl., Art. 3, Rdnr. 37, und Rechenbach, Verfassungsanspruch auf "Gleichbehandlung im Unrecht", NVwZ 1987, S. 383 ff).
  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvL 3/89

    Verfassungsmäßigkeit der durch die strafbefreiende Erklärung bewirkten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.03.1993 - 2 M 10/93
    Auch das Verwaltungsgericht geht entsprechend seinen Ausführungen im Beschluß vom 15. Dezember 1992 offensichtlich weiterhin davon aus, daß ein "dem kommunalen Satzungsgeber zurechenbarer struktureller Mangel in dem die Zweitwohnungssteuer betreffenden Erhebungsverfahren" nicht vorliegt (vgl. BVerfG, Urt. v. 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89 -, BB 1991, Seite 1 ff.).
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